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Wir bieten Dir:

  • Eine interessante Tätigkeit in einem hoch versierten Arbeitsumfeld mit anspruchsvollen Aufgaben und einem attraktiven Vergütungspaket
  • Flexible Arbeitszeiten bis zu 20 Std./Woche in der Vorlesungszeit und 40 Std./Woche in der vorlesungsfreien Zeit mit Gleitzeit und Option zum mobilen Arbeiten für eine echte Work-Life-Balance
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement
  • Essensgutscheine 
  • Interne Veranstaltungen: Meet-Ups, Afterworks,  Sommer- und Weihnachtsfeste 
  • Zentraler und moderner Arbeitsplatz im Herzen und über den Dächern von Berlin

Das erwartet Dich:

  • Unterstützung bei der Entwicklung, der Pflege und der Validierung des Referenzsystems der Gesamtbanksimulation
  • Arbeit an der Schnittstelle zwischen Softwareentwicklung und Bankfachlichkeit
  • Unterstützung beim Testing der Umsetzung sowohl intern als auch mit dem IT Dienstleister
  • Übernahme von Teilmodulen und deren Weiterentwicklung auf Basis von fachlichen Vorgaben

Das bringst Du mit:

  • Studium mit quantitativer und/oder IT-naher Ausrichtung, z.B. Mathematik, Natur- bzw.  Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftsinformatik oder vergleichbarer Studiengang
  • Gute Kenntnisse in C# oder einer vergleichbaren OOP-Programmiersprache 
  • Idealerweise erste Erfahrungen mit SQL und Git
  • Interesse an und am Besten erste Erfahrungen mit finanzmathematischen und bankfachlichen Themen
  • Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift auf C1-Niveau
  • Ausgeprägtes teamorientiertes Handeln mit einem Schuss Humor

Kontakt

Wir freuen uns auf Deine vollständigen Bewerbungsunterlagen 

Bei Fragen:
Herr Emanuel Reitzenstein 
per E-Mail an bewerbung@s-rating-risikosysteme.de 

Bitte beachten Sie, dass die S Rating und Risikosysteme GmbH keine unaufgefordert durch Personalvermittlungen zugesandten Profile akzeptiert. Kommt es zur Berücksichtigung oder Einstellung von Kandidat:innen, deren Profile durch Personalvermittlungen mit denen kein Vertragsverhältnis besteht, übersandt wurde, besteht daher kein Vergütungsanspruch.