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Mitarbeiterin / Mitarbeiter (m/w/d) Zentrale Dienste

Fachkräfte
Hamburg Bezirksverwaltung
Hamburg Bezirksverwaltung
unbefristet
unbefristet
38.540 - 42.510
38.540 - 42.510
Abgeschlossene Ausbildung
Abgeschlossene Ausbildung
Vollzeit / Teilzeit
Vollzeit / Teilzeit

Ihre Aufgaben

  • Sie sorgen für die reibungslose Abwicklung des Posteingangs
  • Sie sortieren, scannen und sichern eingehende Dokumente und sichern die Qualität
  • Sie stellen die Ausgangspost fertig
  • Sie erledigen Registraturarbeiten

Ihr Profil

  • Sie haben eine abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung zur Kauffrau / zum Kaufmann (m/w/d) für Büromanagement bzw. Bürokommunikation
  • Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mindestens Niveaustufe C1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen

Wir bieten

  • Einen zukunftssicheren Arbeitsplatz in einem Unternehmen, das Familienfreundlichkeit lebt
  • Ein interessantes, vielseitiges und verantwortungsvolles Aufgabengebiet
  • Eine Vergütung nach Entgeltgruppe 5 BG-AT
  • Die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung im Rahmen dienstlicher Belange
  • Die im öffentlichen Dienst üblichen sozialen Leistungen (z. B.: flexible Arbeitszeiten; 30 Tage Urlaub/Jahr; betriebliche Altersvorsorge) 
  • Einen Zuschuss zum DeutschlandJobTicket
  • Eine individuelle behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung und Ausstattung

Wir stehen für Chancengleichheit, Diversität und gelebte Inklusion. Aus diesem Grund möchten wir insbesondere Menschen mit Schwerbehinderungen dazu aufrufen, sich zu bewerben.


Für Fragen stehen Ihnen 
Anke Köllmann, Geschäftsführerin Bezirksverwaltung Hamburg, Telefon 040 23656-100, und
Mostafa Malla, Leiter Informationsverarbeitung und Verwaltung, Telefon 040 23656-400, 
gern zur Verfügung.

Interessiert?

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 16.11.2025.

Job teilen:

Die VBG

Unsere gesetzliche Aufgabe ist es, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren mit allen geeigneten Mitteln zu verhindern. Wir unterstützen Unternehmen dabei, Gefahren zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Ereignet sich dennoch ein Arbeitsunfall oder erkranken Versicherte an einer Berufskrankheit, helfen wir medizinisch, beruflich und sozial. Diese große Verantwortung ergibt sich aus dem Siebten Sozialgesetzbuch (SGB VII) und leitet unser Handeln.

Eine ausgezeichnete Arbeitgeberin