1. Bearbeiterin / 1. Bearbeiter Unfallbearbeitung
Bezirksverwaltung Erfurt
Ihre Aufgaben
- Sie bearbeiten uns gemeldete Versicherungsfälle mit leichten Unfallfolgen
- Sie prüfen Versicherungsfälle
- Sie prüfen die Zuständigkeit der VBG und ermitteln ggf. den zuständigen Versicherungsträger
- Sie überprüfen, ergänzen und korrigieren die zu verschlüsselnden Daten in unserem Produktivsystem
- Sie führen allgemeine Verwaltungstätigkeiten aus, z. B. Erstattungsansprüche anmelden und bearbeiten
Ihr Profil
- Sie haben eine abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung in einer dem Einsatzbereich entsprechenden Fachrichtung, z. B. zur / zum Sozialversicherungsfachangestellten, zur / zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d)
oder - einen gleichwertigen Abschluss Stufe 4 nach dem Deutschen Qualifizierungsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR)
- Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mindestens Niveaustufe C1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
Wir bieten
- Einen zukunftssicheren Arbeitsplatz in einem Unternehmen, das Familienfreundlichkeit lebt
- Ein interessantes, vielseitiges und verantwortungsvolles Aufgabengebiet
- Eine Vergütung nach Entgeltgruppe E 9a BG-AT
- Die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung im Rahmen dienstlicher Belange
- Die im öffentlichen Dienst üblichen sozialen Leistungen (z. B.: flexible Arbeitszeiten; die Möglichkeit, mobil oder in Telearbeit zu arbeiten; 30 Tage Urlaub/Jahr; betriebliche Altersvorsorge)
- Einen Zuschuss zum DeutschlandJobTicket
- Eine individuelle behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung und Ausstattung
Wir stehen für Chancengleichheit, Diversität und gelebte Inklusion. Aus diesem Grund möchten wir insbesondere Menschen mit Schwerbehinderungen dazu aufrufen, sich zu bewerben.
Für Fragen steht Ihnen Doreen Böning, Telefon 0361 2236-100, gern zur Verfügung.
Interessiert?
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 11.07.2025.
Job teilen:
Unsere gesetzliche Aufgabe ist es, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren mit allen geeigneten Mitteln zu verhindern. Wir unterstützen Unternehmen dabei, Gefahren zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Ereignet sich dennoch ein Arbeitsunfall oder erkranken Versicherte an einer Berufskrankheit, helfen wir medizinisch, beruflich und sozial. Diese große Verantwortung ergibt sich aus dem Siebten Sozialgesetzbuch (SGB VII) und leitet unser Handeln.